Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsordung für die
Gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
Die Verordnung ist hier in drei Fassungen vorhanden:
- Eintrittsjahrgang 2009- Abiturjahrgang 2012, (letztmalig alte Fassung)
- Eintrittsjahrgang 2010 - Abiturjahrgang 2013, (Übergangsjahr für
G9 Schüler am Gymn. und Gesamtschüler)
- Eintrittsjahrgang 2010 - Abiturjahrgang 2013 (Für G8 Schüler am
Gymnasium)
Eintrittsjahrgang 2011 - Abiturjahrgang 2014 (Für Gesamtschüler)
Die jeweiligen Wiederholer in die Jgst. 12 vollenden ihre Laufbahn (in der
Regel) nach der Fassung, unter der sie begonnen haben! Bei Wiederholung ab
11 gilt die jeweils neue Fassung.