Informationen zur Ausbildungs- und Prüfungsordung für die Gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen
    Die Verordnung ist hier in drei Fassungen vorhanden:
  1. Eintrittsjahrgang 2009- Abiturjahrgang 2012, (letztmalig alte Fassung)
  2. Eintrittsjahrgang 2010 - Abiturjahrgang 2013, (Übergangsjahr für G9 Schüler am Gymn. und Gesamtschüler)
  3. Eintrittsjahrgang 2010 - Abiturjahrgang 2013 (Für G8 Schüler am Gymnasium)
    Eintrittsjahrgang 2011 - Abiturjahrgang 2014 (Für Gesamtschüler)

Die jeweiligen Wiederholer in die Jgst. 12 vollenden ihre Laufbahn (in der Regel) nach der Fassung, unter der sie begonnen haben! Bei Wiederholung ab 11 gilt die jeweils neue Fassung.
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